Vermögensschaden-Rechtschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherten in seiner Eigenschaft als Organ einer juristischen Person, wenn diese auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Die Versicherung ist eine spezielle Rechtsschutz-Deckung für den Vorstand, GmbH-Geschäftsführer, OHG-Geschäftsführer, Komplementär, Aufsichtsrat oder Beirat.
Ein Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden noch Sachschaden ist. Die negative Definition ist in Abgrenzung zur betrieblichen Haftpflichtversicherung zu verstehen, die Deckung für
Personen- und Sachschäden bietet.
Deckungsumfang
Gedeckt sind die eigenen und die ggf. auferlegten Anwalts- und Verfahrens-
kosten der Gegenseite. Da bei Streitigkeiten auf Organebene mit hohen Streitwerten und höheren Honoraransprüchen spezialisierter Anwälte zu rechnen ist, trägt die VS-RS-Versicherung mit traditionell hohen Deckungs-
summen ganz maßgeblich dazu bei, die Waffengleichheit der Parteien wiederherzustellen. Neben den Anwaltskosten sind die Verfahrenskosten, ggf. die Kosten beauftragter Sachverständiger und die eigenen Reisekosten versichert.
Ausgeschlossen von der Deckung sind:
- die Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Vertragsstrafen sowie Entschädigungen mit Strafcharakter
- wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Versicherte den Schaden vorsätzlich begangen hat
Im Einzelfall gilt es, das konkrete Gefährdungspotential zu erfassen und abzusichern.
Zum Beispiel:
- drohen Ansprüche aus dem Ausland? - den USA?
- werden zur Entlastung des Organs im Verfahren oder außergerichtliche teure Sachverständige benötigt?
- sind die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten einer vergleichsweisen Erledigung gedeckt?
- Karenzzeit bzw. Rückwärtsdeckung sinnvoll?
- zu vereinbarende Nachhaftung etc.
Anmerkung:
Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung ist Bestandteil einer D + O Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe).
Straf-Rechtschutzversicherung
Die Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Auflagen sind von den Verantwortungsträgern kaum noch überschaubar bzw. überprüfbar. Um dies zu verdeutlichen eine kurze Auswahl von Gesetzen die unternehmens- bezogenes Handeln unter Strafe stellen:
Abfallbeseitigungsgesetz / Jugendschutzgesetz / Jugendarbeitsschutzgesetz /Arbeitszeitverordnung / Betäubungsmittelgesetz / Bundesseuchengesetz / Eichgesetz / Lebensmittel- und Bedarfsmittelgesetz / Produkte und Gerätesicherheitsgesetz / Gewerbeordnung / Immissions- schutzgesetz / Pflanzenschutzgesetz / Wasserhaushaltsgesetz / Rabattgesetz / Umweltschutzgesetz...
Ständig neue Gesetze, Verordnungen oder Änderungen machen es immer schwerer "up to date" zu bleiben.
Das Risiko von Strafverfolgungsmaßnahmen erfasst zu werden, lässt sich kaum ausschließen. Selbst eine letztendlich noch so unbegründete anonyme Anzeige reicht oftmals für die Ermittlung der Staatsanwaltschaft aus. Nicht zuletzt deshalb spricht der Volksmund schon davon, dass ein Manager immer mit einem Bein im Gerichtssaal steht. Pressemitteilungen aus der jüngsten Vergangenheit bestätigen dies.
Das Risiko trifft jedoch nicht nur die Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Gravierende Folgen kann dies auch für das Unternehmen haben, verunsicherte Belegschaft bis hin zum Verlust von Mitarbeitern mit Schlüsselqualifikation, etc.
Oberste Priorität für ein Unternehmen besitzt daher die Vermeidung eines öffentlichen Strafverfahrens gegen eine ihrer Führungskräfte. Um im Vorfeld die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen, bedarf es erfahrungsgemäß der Unterstützung spezialisierter Rechtsanwälte, renommierter Sachverständiger und spezialisierter Berater.
Die Straf-Rechtsschutzversicherung trägt diese notwendigen Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeits-Verfahren. Das gilt auch für den Vorwurf von Vorsatztaten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Bei unternehmerischem Handeln kann es schnell passieren, dass Ihnen der Vorwurf strafbaren Handelns gemacht wird. Selbst bei kleinen Verstößen können gerichtliche Verfahren ungeahnte Auswirkungen haben. Insofern ist ein leistungsstarker Straf-Rechtsschutz nicht nur ratsam, sondern aus unserer Sicht unerlässlich. Es kann JEDEN treffen, jederzeit und die Auswirkungen sind nicht überschaubar.
Wir können Ihnen einen Straf-Rechtsschutz anbieten, der zu Ihnen passt. Sprechen Sie mit uns.
