D & O-Versicherung / Vermögensschadenhaftpflicht
Die D&O-Versicherung ist die berufliche Haftpflichtversicherung für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und sonstige 'Organe' jurisitischer Personen.
Versichert ist die persönliche Haftung dieses Personenkreises, die im Gegensatz zur Haftung der Arbeitnehmer (i.d.R. drei Monatsgehälter) eine unbeschränkte Haftung ist und der das gesamte Privatvermögen bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze unterworfen ist.
Charakteristisch für den betroffenen Personenkreis ist, dass die betrieblichen Angelegenheiten, respektive Versicherungen, im Vordergrund stehen und die eigene Risikovorsorge nicht selten zu kurz kommt. Tatsächlich hat sich das Verhältnis von Unternehmenseignern und Unternehmensleitern jedoch grundlegend gewandelt und Regresse gegen das Top-Management sind heutzutage alltägliche Realität geworden.
Die D & O-Versicherung schützt den Top-Manager und die Anstellungskörper-
schaft durch den Ausgleich begründeter Schadensersatzforderungen.
Die persönliche Haftung von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte) basiert auf zahlreichen Haftungstatbeständen im Gesellschaftsrecht und in Spezialgesetzen. Das KontraG, der Corporate Goverance Codex und das TransPuG haben den Pflichtenkatalog in jüngster Vergangenheit noch erweitert. Die durch die Rechtsprechung entwickelte Beweislastumkehr und die gesamtschuldnerische Haftung für das Handeln anderer Vorstände bzw. Geschäftsführer, deren Überprüfung man kaum sicherstellen kann, machen neben der gestiegenen Anspruchsmentalität,
auch durch das stärkere Interesse der Öffentlichkeit, die Tätigkeit eines Organmitglieds zu einem erheblichen Risiko.
Haftungsbegrenzungen durch Haftungsfreistellungen sind nur im eingeschränkten Rahmen möglich.
Eine vollumfängliche Absicherung der Organhaftung bietet die D & O-Versicherung. Sie ersetzt im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung über Haftungsansprüche die damit verbundenen Kosten und im Falle der Verpflichtung zum Schadenersatz auch den Schaden. Sie schützt das Privatvermögen des Organmitglieds und ist gleichzeitig ein Schutz der Bilanz für das Unternehmen.
Die Finanzämter erkennen die für eine D & O-Versicherung bezahlte Prämie als Betriebsausgabe an. Diese Versicherung sollte deshalb zur 'Pflichtlektüre' für Sie als Top-Manager werden, um Sie vor unvorhersehbaren finanziellen Überraschungen zu schützen, die unter Umständen Ihr gesamtes persönliches Vermögen gefährden.
Gerne informieren wir Sie näher zu Ihrem ganz persönlichen Risiko und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
